Beschluss:

 

1.       Der Marktgemeinderat beschließt nach Prüfung und Beratung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Zusammenstellung des Planungsbüros vom 30.01.2024 (mit den heute beschlossenen Änderungen).

 

Beschlossen Ja 10  Nein 0

 

2.       Der Marktgemeinderat billigt den vom TeamBüro vorgestellten Planentwurf in der Fassung vom 30.01.2024 unter der Maßgabe der Berücksichtigung der heute beschlossenen Änderungen.

 

Beschlossen Ja 10  Nein 0

 

3.       Der Marktgemeinderat beschließt, den Planentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Zur Anwendung kommen soll hierbei das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221).

 

Beschlossen Ja 10  Nein 0

 

4.       Die Verwaltung und das Planungsbüro werden mit der Vorbereitung und Durchführung der vorstehenden Verfahrensschritte beauftragt.

 

Beschlossen Ja 10  Nein 0