Beschluss:
1. Der Marktgemeinderat beschließt nach
Prüfung und Beratung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs.
1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Zusammenstellung des
Planungsbüros vom 30.01.2024 (mit den heute beschlossenen Änderungen).
Beschlossen
Ja 10 Nein 0
2. Der Marktgemeinderat billigt den vom
TeamBüro vorgestellten Planentwurf in der Fassung vom 30.01.2024 unter der
Maßgabe der Berücksichtigung der heute beschlossenen Änderungen.
Beschlossen
Ja 10 Nein 0
3. Der Marktgemeinderat beschließt, den
Planentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die Behörden und die
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Zur
Anwendung kommen soll hierbei das Baugesetzbuch in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 1
des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221).
Beschlossen
Ja 10 Nein 0
4. Die Verwaltung und das Planungsbüro werden
mit der Vorbereitung und Durchführung der vorstehenden Verfahrensschritte
beauftragt.
Beschlossen
Ja 10 Nein 0