Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt mit dem Nutzungskonzept B das Bauleitverfahren fortzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Für die großen Bauflächen über 600 m² soll durch das Planungsbüro geprüft werden, in welchen Bereichen die Baufenster sinnvoll erweitert werden können.