Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt über die eingegangenen Stellungnahmen nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Leerstetten 13 südlich Schwabacher Straße“ entsprechend der beiliegenden Abwägungsvorschläge des Team-Büro Markert. Des Weiteren billigt er die Planentwürfe des Bebauungsplans „Leerstetten 13 südlich Schwabacher Str.“ in der heute vorgestellten Fassung.

Der aufgrund der Abwägungsergebnisse geänderte Bebauungsplanentwurf soll nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt werden. Dazu wird bestimmt dass:

·         Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können

·         Die Dauer der Auslegung auf 2 Wochen verkürzt wird

·         Die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten Verfahrensschritte vorzubereiten und durchzuführen.