Beschluss: Zurückgestellt

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Änderungsatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Marktes Schwanstetten in der vorgelegten Form mit der Bildung von Sonderrücklagen in Höhe von 90 % des Gesamtpotentials der Sonderrücklage „Abschreibung aus zuwendungsfinanziertem Anlagevermögen“ und 68 % des Gesamtpotentials der Sonderrücklage „Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte“.