Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Änderungsatzung zur
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Marktes
Schwanstetten in der vorgelegten Form mit der Bildung von Sonderrücklagen in
Höhe von 90 % des Gesamtpotentials der Sonderrücklage „Abschreibung aus
zuwendungsfinanziertem Anlagevermögen“ und 68 % des Gesamtpotentials der
Sonderrücklage „Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte“.