Beschluss: Zurückgestellt

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt:

 

1.   dem Verkauf des Erbbaurechts für das Grundstück Fl.Nr. 205/6 der Gemarkung Schwand, von der Katholischen Filialkirchenstiftung Schwanstetten an die (…) gGmbH zuzustimmen. Auf die Ausübung des Vorkaufrechts für diesen Verkaufsfall wird verzichtet. Das Vorkaufsrecht für alle weiteren Verkaufsfälle bleibt bestehen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Betriebserlaubnis für die (…) gGmbH für das Kinderhaus, Sperbersloher Str. 12, 90596 Schwanstetten durch das Landratsamt Roth erteilt wurde.

 

2.   den Wärmelieferungsvertrag für das Kinderhaus, Sperbersloher Str. 12, 90596 Schwanstetten unverändert an die (…) gGmbH zu übertragen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Betriebserlaubnis für die (…) gGmbH für das Kinderhaus, Sperbersloher Str. 12, 90596 Schwanstetten durch das Landratsamt Roth erteilt wurde.

 

3.   einer Beendigung der Vereinbarung über den Betrieb der Kindertagesstätte Katholisches Kinderhaus zum 31.12.2018 im beiderseitigen Einvernehmen zuzustimmen und beschließt eine neue Vereinbarung über den Betrieb der Kindertagesstätte Katholisches Kinderhaus ab 01.01.2019 mit der (…) gGmbH abzuschließen. Eventuell vorhandene Überschüsse der kath. Filialkirchenstiftung für das kath. Kinderhaus werden mit der Vereinbarung auf die gGbmH übertragen und können innerhalb der 5-Jahres-Regelung mit Defiziten verrechnet werden.

Voraussetzung für den Abschluss der neuen Vereinbarung ist, dass eine Betriebserlaubnis für die (…) gGmbH für das Kinderhaus, Sperbersloher Str. 12, 90596 Schwanstetten durch das Landratsamt Roth erteilt wurde.

 

4.   Die über das Schneeräumen getroffene Vereinbarung wird auch zukünftig beibehalten. D.h. die Kommune übernimmt das Schneeräumen vor dem katholischen Kinderhaus entlang der Sperbersloher Straße. Im Gegenzug übernimmt die katholische Kirchengemeinde das Schneeräumen entlang der Grünfläche am südlichen Ende des katholischen Friedhofs/Harmer Weg.