Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt zu den im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen die Abwägung entsprechend der zusammengestellten Vorschläge.

 

Der Marktgemeinderat billigt die Planunterlagen der 15. Änderung des Flächennutzungsplans in der heute vorgestellten Fassung unter der Maßgabe der folgenden Ausführungen:

In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ist für den Bebauungsplan eine der folgenden Optimierungsmaßnahmen für die Zauneidechse aufzunehmen:

 

  1. Im Plangebiet wird im nordöstlichen Bereich auf dem Grundstück 58 der Gemarkung Leerstetten auf einer Fläche von mindestens 150 m² Optimierungsmaßnahmen für die Zauneidechse durchgeführt: Schaffung und Erhalt von weiteren Rohbodenflächen, Neuanlage von zwei Lesesteinhaufen, Ausbringen von Totholz.

Oder

 

  1. Alternativ werden im Bereich der biotopkartierten Leitungstrasse (Teilflächen der Flurstücknummern 56, 56/3, 56/6, 57 und 58 der Gemarkung Leerstetten) auf einer Fläche von mindestens 150 m² Optimierungsmaßnahmen für die Zauneidechse durchgeführt: Schaffung und Erhalt von weiteren Rohbodenflächen, Neuanlage von zwei Lesesteinhaufen, Ausbringen von Totholz.

 

Für die Alternative 1 wird die Festsetzung einer Grünfläche erforderlich, die entsprechend auch im Flächennutzungsplan darzustellen ist.

 

Der Marktgemeinderat beschließt die 15. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten Verfahrensschritte vorzubereiten und durchzuführen.