Sitzung: 26.09.2017 Marktgemeinderat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 5
Vorlage: 2017/0535
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt zu den im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §
3 Abs. 1 und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen die Abwägung entsprechend der zusammengestellten
Vorschläge.
Der Marktgemeinderat
billigt die Planunterlagen der 15. Änderung des Flächennutzungsplans in der
heute vorgestellten Fassung unter der Maßgabe der folgenden Ausführungen:
In Abstimmung mit der
unteren Naturschutzbehörde ist für den Bebauungsplan eine der folgenden
Optimierungsmaßnahmen für die Zauneidechse aufzunehmen:
- Im Plangebiet wird im nordöstlichen Bereich auf dem Grundstück 58
der Gemarkung Leerstetten auf einer Fläche von mindestens 150 m²
Optimierungsmaßnahmen für die Zauneidechse durchgeführt: Schaffung und
Erhalt von weiteren Rohbodenflächen, Neuanlage von zwei Lesesteinhaufen,
Ausbringen von Totholz.
Oder
- Alternativ werden im Bereich der biotopkartierten Leitungstrasse
(Teilflächen der Flurstücknummern 56, 56/3, 56/6, 57 und 58 der Gemarkung
Leerstetten) auf einer Fläche von mindestens 150 m² Optimierungsmaßnahmen
für die Zauneidechse durchgeführt: Schaffung und Erhalt von weiteren
Rohbodenflächen, Neuanlage von zwei Lesesteinhaufen, Ausbringen von
Totholz.
Für die Alternative 1
wird die Festsetzung einer Grünfläche erforderlich, die entsprechend auch im
Flächennutzungsplan darzustellen ist.
Der Marktgemeinderat
beschließt die 15. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen und die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die vorgenannten Verfahrensschritte vorzubereiten und
durchzuführen.