Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt:

 

1.)   Für das Gebiet in der Gemarkung Schwand, das wie folgt umgrenzt ist:

Im Norden von der Bebauung am Brombeerweg, im Osten von der Alten Straße, teilweise bebaut, im Süden von der Bebauung (Fl.Nr. 209/10) an der Alten Straße, im Westen vom Waldgrundstück Fl.Nr. 198 und folgende Grundstücke umfasst: Flur-Nrn.: 198 Tlfl., 199, 209/1, 209/8, 209/12, 322/37, 322/57 und 322/163 Gmkg Schwand; wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Es ist beabsichtigt das Baugebiet als allgemeines Wohngebiet festzusetzen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 16 Schwand, „Alte Straße West“.

 

Beschlossen Ja 10  Nein 0 

 

2.)   Gleichzeitig soll für die Fl.Nrn. 199 und 209/1 Gmkg Schwand der Flächennutzungsplan in Wohngebiet geändert werden.

 

Beschlossen Ja 10  Nein 0 

 

3.)   Mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung für Bebauungsplan, Grünordnungsplan und Flächennutzungsplanänderung sowie Erstellung des Umweltberichts und den besonderen Leistungen zur Bauleitplanung wird das Teambüro Markert, Pillenreuther Str. 34, 90459 Nürnberg beauftragt.

 

Beschlossen Ja 9  Nein 1

 

Gegenstimme: MGR Seidler