Sitzung: 19.09.2016 Bau- und Umweltausschuss
Vorlage: 2016/0410
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt:
1.) Für das Gebiet in
der Gemarkung Schwand, das wie folgt umgrenzt ist:
Im Norden von
der Bebauung am Brombeerweg, im Osten von der Alten Straße, teilweise bebaut,
im Süden von der Bebauung (Fl.Nr. 209/10) an der Alten Straße, im Westen vom
Waldgrundstück Fl.Nr. 198 und folgende Grundstücke umfasst: Flur-Nrn.: 198 Tlfl., 199, 209/1, 209/8, 209/12, 322/37, 322/57 und
322/163 Gmkg Schwand; wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne von § 30
Abs. 1 BauGB aufgestellt. Es ist beabsichtigt das Baugebiet als allgemeines
Wohngebiet festzusetzen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 16
Schwand, „Alte Straße West“.
Beschlossen Ja 10
Nein 0
2.) Gleichzeitig soll
für die Fl.Nrn. 199 und 209/1 Gmkg Schwand der Flächennutzungsplan in
Wohngebiet geändert werden.
Beschlossen Ja 10
Nein 0
3.) Mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung für
Bebauungsplan, Grünordnungsplan und Flächennutzungsplanänderung sowie
Erstellung des Umweltberichts und den besonderen Leistungen zur Bauleitplanung
wird das Teambüro Markert, Pillenreuther Str. 34, 90459 Nürnberg beauftragt.
Beschlossen Ja 9
Nein 1
Gegenstimme: MGR
Seidler