Sitzung: 26.08.2015 Marktgemeinderat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 2015/0307
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt zu den im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs.
1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung entsprechend der
zusammengestellten Beschlussvorschläge vom 05.08.2015 mit den heute
vorgestellten Änderungen.
Der Marktgemeinderat
billigt die Planentwürfe des Bebauungsplans Nr. 13 Leerstetten „Südlich der
Schwabacher Straße“ und der 12. Änderung des Flächennutzungsplans in den heute
vorgestellten Fassungen unter der Maßgabe der Berücksichtigung der heute
beschlossenen Änderungen.
Der Marktgemeinderat
beschließt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 13 Leerstetten „Südlich der
Schwabacher Straße“ und den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden gemäß § 4 Abs. 2
BauGB zu beteiligen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die vorgenannten Verfahrensschritte vorzubereiten und
durchzuführen.