Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt zu den im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung entsprechend der zusammengestellten Beschlussvorschläge vom 05.08.2015 (ggf. mit Änderungen).

 

Der Marktgemeinderat billigt die Planentwürfe des Bebauungsplans Nr. 13 Leerstetten „Südlich der Schwabacher Straße“ und der 12. Änderung des Flächennutzungsplans in den heute vorgestellten Fassungen unter der Maßgabe der Berücksichtigung der heute beschlossenen Änderungen.

 

Der Marktgemeinderat beschließt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 13 Leerstetten „Südlich der Schwabacher Straße“ und den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten Verfahrensschritte vorzubereiten und durchzuführen.