Sitzung: 16.11.2021 Haupt-, Kultur- und Wirtschaftsausschuss
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1
Vorlage: 2021/0875
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt:
1.) Die
bestehende Zweckvereinbarung über die Überwachung des ruhenden Verkehrs mit dem
Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg zum
nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
2.) Der
Markt Schwanstetten nimmt ab sofort die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes auf, die im ruhenden
Verkehr festgestellt werden, die Verstöße gegen die Vorschriften über die
zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, die
Verkehrsordnungswidrigkeiten betreffen, welche in unmittelbarem Zusammenhang
stehen mit den verkehrsrechtlichen Anordnungen der Verkehrszeichen der Anlage 2
der Straßen-Verkehrsordnung (Zeichen: 220 i.V.m. 267, 237, 239, 240, 241, 242.1
und 242.2, 244.1 und 244.2, sowie die von Radfahrern auf Gehwegen begangen
werden.
3.) Der
Markt Schwanstetten überträgt die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes,
a) die
im ruhenden Verkehr festgestellt werden,
b) die
Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von
Fahrzeugen betreffen,
c) die
Verkehrsordnungswidrigkeiten betreffen, welche in unmittelbarem Zusammenhang
stehen mit den verkehrsrechtlichen Anordnungen folgender Verkehrszeichen der
Anlage 2 und 3 der Straßenverkehrsordnung:
- Zeichen 220 – Einbahnstraße – in
Verbindung mit Zeichen 267 – Verbot der Einfahrt -soweit die
Verkehrsordnungswidrigkeit durch Radfahrer begangen wird,
- Zeichen 237 – Radweg -,
- Zeichen 239 – Gehweg -,
- Zeichen 240 – Gemeinsamer Geh- und Radweg
- ,
- Zeichen 241 – Getrennter Rad- und Gehweg
-,
- Zeichen 242.1 und 242.2 – Beginn und Ende
eines Fußgängerbereichs -,
- Zeichen 244.1 und 244.2 – Beginn und Ende
einer Fahrradstraße -,
d) die
von Radfahrern auf Gehwegen begangen werden
ab sofort (ggfs. Datum einsetzen) dem Zweckverband Kommunale
Verkehrssicherheit Oberpfalz.
4.) Der
Markt Schwanstetten schließt hierzu beiliegende Zweckvereinbarung mit dem
Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz ab.
5.) Der
Abschluss erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale
Verkehrssicherheit Oberpfalz in der geltenden Fassung. Die o.g. Verbandssatzung
ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
6.) Der
Erste Bürgermeister wird beauftragt, die Zweckvereinbarung zum nächstmöglichen
Zeitpunkt in der vorliegenden Form zu unterzeichnen.