Sitzung: 21.06.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Vorlage: 2021/0846
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
billigt den Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung 10.06.2021
einschließlich der Begründung und beschließt von der frühzeitigen Unterrichtung
nach Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Der Marktgemeinderat
beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Der Marktgemeinderat
beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro, dem Landratsamt als einzige in
ihren Belangen berührte Behörde gemäß § 13 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit zur
Stellungnahme innerhalb angemessener Frist von mindestens zwei Wochen zu geben.