Beschluss:
1) Die
Jahresrechnung 2009 wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) in Einnahmen
und Ausgaben mit
13.641.919,37 Euro
festgestellt.
Die in diesem Zusammenhang angefallenen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in
früheren Beschlüssen erfolgt ist, gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich
genehmigt.
Für die Jahresrechnung 2009 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung
erteilt.
Beschlossen Ja 17
Nein 0 Anwesend 17
2) Die
Jahresrechnung 2010 wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) in Einnahmen
und Ausgaben mit
12.346.796,23 Euro
festgestellt.
Die in diesem Zusammenhang angefallenen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in
früheren Beschlüssen erfolgt ist, gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich
genehmigt.
Für die Jahresrechnung 2010 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung
erteilt.
Beschlossen Ja 17
Nein 0 Anwesend 17
3) Die
Jahresrechnung 2011 wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) in Einnahmen
und Ausgaben mit
11.762.173,10 Euro
festgestellt.
Die in diesem Zusammenhang angefallenen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in
früheren Beschlüssen erfolgt ist, gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich
genehmigt.
Für die Jahresrechnung 2011 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung
erteilt.
Beschlossen Ja 17
Nein 0 Anwesend 17