Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Beschluss:

1)  Die Jahresrechnung 2009 wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) in Einnahmen und Ausgaben mit

 

13.641.919,37 Euro

 

festgestellt.

 

Die in diesem Zusammenhang angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

Für die Jahresrechnung 2009 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

 

Beschlossen Ja 17  Nein 0  Anwesend 17 

 

 

2)  Die Jahresrechnung 2010 wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) in Einnahmen und Ausgaben mit

 

12.346.796,23 Euro

 

festgestellt.

 

Die in diesem Zusammenhang angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

Für die Jahresrechnung 2010 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

 

Beschlossen Ja 17  Nein 0  Anwesend 17 

 

 

3)  Die Jahresrechnung 2011 wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) in Einnahmen und Ausgaben mit

 

11.762.173,10 Euro

 

festgestellt.

 

Die in diesem Zusammenhang angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

Für die Jahresrechnung 2011 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

 

Beschlossen Ja 17  Nein 0  Anwesend 17