Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

 

Beschluss:

 

Der MGR beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Neues Ortszentrum“ für den Bereich der Fl. Nr. 121/17 Gmkg. Leerstetten. Die Änderung bezieht sich auf die Umnutzung des Dachgeschosses zum Wohnen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird das Büro „arge architekten & ingenieure grelka & schneider“ aus Hersbruck, beauftragt. Das Änderungsverfahren soll nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Die Bebauungsplanänderung erhält die Bezeichnung 10. Änderung des Bebauungsplanes „Neues Ortszentrum“

 

Die Kosten der Änderung des Bebauungsplanes und für erforderliche Gutachten trägt der Antragsteller.