Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, den Ersten Bürgermeister
und die Verwaltung mit der Gründung einer kommunalen Wohnungs(bau)-
und Immobilien(verwaltungs) Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH) zu beauftragen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, den Ersten Bürgermeister
und die Verwaltung mit der Gründung einer kommunalen Wohnungs(bau)-
und Immobilien(verwaltungs) Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH) zu beauftragen.