Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, an den Ortseingängen oder sonstigen geeigneten Flächen mobile Plakatanschlagtafeln zu errichten. An diesen können zukünftig sechs Wochen vor  allgemeinen Wahlen alle Wahlplakate der Parteien und Wählergruppen angebracht werden, die bis spätestens eine Woche nach den Wahlen wieder zu entfernen sind.

Die Platzvergabe erfolgt in Feldern nach der jeweiligen Listeneinteilung. Veranstaltungen der politischen Parteien können weiterhin auf mobilen Plakatständern beworben werden.

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung der Plakatierungsverordnung des Marktes Schwanstetten.