Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Jahresrechnung 2012 wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) in Einnahmen und Ausgaben mit

 

13.641.539,87 Euro

 

festgestellt.

 

Die in diesem Zusammenhang angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Für die Jahresrechnung 2012 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.