Beschluss:

1.)   Die Jahresrechnung 2015 wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) in Einnahmen und Ausgaben mit 14.410.685,07 Euro festgestellt.

 

Die in diesem Zusammenhang angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Für die Jahresrechnung 2015 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

 

Beschlossen:  Ja 17   Nein 0

 

 

2.)   Die Jahresrechnung 2016 wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) in Einnahmen und Ausgaben mit 16.380.147,86 Euro festgestellt.

 

Die in diesem Zusammenhang angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Für die Jahresrechnung 2016 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

 

Beschlossen:  Ja 17   Nein 0