Beschluss:
1.) Die
Jahresrechnung 2015 wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) in Einnahmen
und Ausgaben mit 14.410.685,07 Euro festgestellt.
Die in diesem Zusammenhang angefallenen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in
früheren Beschlüssen erfolgt ist, gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich
genehmigt. Für die Jahresrechnung 2015 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung
erteilt.
Beschlossen: Ja 17
Nein 0
2.) Die
Jahresrechnung 2016 wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) in Einnahmen
und Ausgaben mit 16.380.147,86 Euro festgestellt.
Die in diesem Zusammenhang angefallenen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in
früheren Beschlüssen erfolgt ist, gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich
genehmigt. Für die Jahresrechnung 2016 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung
erteilt.
Beschlossen: Ja 17
Nein 0