Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt zu den im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen die Abwägung entsprechend der zusammengestellten Vorschläge.

 

Der Marktgemeinderat billigt die Planunterlagen der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 für Leerstetten in der heute vorgestellten Fassung unter der Maßgabe der Berücksichtigung der heute beschlossenen Änderungen unter folgenden Ausführungen:

 

In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ist eine der folgenden Optimierungsmaßnahmen für die Zauneidechse aufzunehmen:

 

  1. Im Plangebiet wird im nordöstlichen Bereich auf dem Grundstück 58 der Gemarkung Leerstetten auf einer Fläche von mindestens 150 m² Optimierungsmaßnahmen für die Zauneidechse durchgeführt: Schaffung und Erhalt von weiteren Rohbodenflächen, Neuanlage von zwei Lesesteinhaufen, Ausbringen von Totholz.

 

      oder

 

  1. Alternativ werden im Bereich der biotopkartierten Leitungstrassen (Teilflächen der Flurstücknummern 56, 56/3, 56/6, 57 und 58 der Gemarkung Leerstetten) auf einer Fläche von mindestens 150 m² Optimierungsmaßnahmen für die Zauneidechse durchgeführt: Schaffung und Erhalt von weiteren Rohbodenflächen, Neuanlage von zwei Lesesteinhaufen, Ausbringen von Totholz.

 

Der Marktgemeinderat erkennt deren jeweilige grundsätzliche Eignung als Kompensationsfläche für den durch die Planung verursachten Eingriff an. Die Verwaltung wird beauftragt, den Erwerb bzw. die Zugriffsmöglichkeiten auf die oben genannten Flächen zu prüfen. Die ausgewählte Alternative ist in den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 26.09.2017 einzuarbeiten. Das Fassungsdatum wird beibehalten.

 

Der Marktgemeinderat beschließt den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 für Leerstetten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten Verfahrensschritte vorzubereiten und durchzuführen.