Sitzung: 26.09.2017 Marktgemeinderat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 5
Vorlage: 2017/0534
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt zu den im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs.
1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen die Abwägung entsprechend der
zusammengestellten Vorschläge.
Der Marktgemeinderat
billigt die Planunterlagen der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 für
Leerstetten in der heute vorgestellten Fassung unter der Maßgabe der
Berücksichtigung der heute beschlossenen Änderungen unter folgenden
Ausführungen:
In Abstimmung mit der
unteren Naturschutzbehörde ist eine der folgenden Optimierungsmaßnahmen für die
Zauneidechse aufzunehmen:
- Im Plangebiet wird im nordöstlichen Bereich auf dem Grundstück 58
der Gemarkung Leerstetten auf einer Fläche von mindestens 150 m²
Optimierungsmaßnahmen für die Zauneidechse durchgeführt: Schaffung und
Erhalt von weiteren Rohbodenflächen, Neuanlage von zwei Lesesteinhaufen,
Ausbringen von Totholz.
oder
- Alternativ werden im Bereich der biotopkartierten Leitungstrassen
(Teilflächen der Flurstücknummern 56, 56/3, 56/6, 57 und 58 der Gemarkung
Leerstetten) auf einer Fläche von mindestens 150 m² Optimierungsmaßnahmen
für die Zauneidechse durchgeführt: Schaffung und Erhalt von weiteren
Rohbodenflächen, Neuanlage von zwei Lesesteinhaufen, Ausbringen von
Totholz.
Der Marktgemeinderat
erkennt deren jeweilige grundsätzliche Eignung als Kompensationsfläche für den
durch die Planung verursachten Eingriff an. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Erwerb bzw. die Zugriffsmöglichkeiten auf die oben genannten Flächen zu prüfen.
Die ausgewählte Alternative ist in den Entwurf des Bebauungsplans in der
Fassung vom 26.09.2017 einzuarbeiten. Das Fassungsdatum wird beibehalten.
Der Marktgemeinderat
beschließt den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 für Leerstetten
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden gemäß § 4 Abs. 2
BauGB zu beteiligen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die vorgenannten Verfahrensschritte vorzubereiten und
durchzuführen.