Sitzung: 24.08.2017 Marktgemeinderat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Vorlage: 2017/0528
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt über die eingegangenen
Stellungnahmen nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des
Bebauungsplanes „Schwand 16 „Alte Str. West“ entsprechend der beiliegenden
Abwägungsvorschläge des Team-Büros Markert, sowie über die weiteren genannten
Ergänzungen. Des Weiteren billigt er die Planentwürfe des Bebauungsplans
„Schwand 16 „Alte Str. West“ in der heute vorgestellten Fassung mit der
Ergänzung, dass bei den textl. Festsetzungen unter 2.2 bei Hauptgebäuden mit
einem Zeltdach eine Wandhöhe von max. 5,50 m zulässig ist.
Der geänderte Bebauungsplanentwurf soll nach § 4a
Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt werden.
Dazu wird bestimmt, dass:
•
Stellungnahmen nur zu den geänderten
Teilen (textl. Festsetzungen 2.2, 3.3, 4.1.4, 4.1.5, 4.2 Dachaufbauten, 4.4.2
und 4.7 Einfriedungen; Hinweise 3 und 17) abgegeben werden können
•
die Einholung der Stellungnahmen auf die
von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
beschränkt wird
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten
Verfahrensschritte vorzubereiten und durchzuführen.