Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt über die eingegangenen Stellungnahmen nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Schwand 16 „Alte Str. West“ entsprechend der beiliegenden Abwägungsvorschläge des Team-Büros Markert, sowie über die weiteren genannten Ergänzungen. Des Weiteren billigt er die Planentwürfe des Bebauungsplans „Schwand 16 „Alte Str. West“ in der heute vorgestellten Fassung mit der Ergänzung, dass bei den textl. Festsetzungen unter 2.2 bei Hauptgebäuden mit einem Zeltdach eine Wandhöhe von max. 5,50 m zulässig ist.

Der geänderte Bebauungsplanentwurf soll nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt werden.

Dazu wird bestimmt, dass:

       Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen (textl. Festsetzungen 2.2, 3.3, 4.1.4, 4.1.5, 4.2 Dachaufbauten, 4.4.2 und 4.7 Einfriedungen; Hinweise 3 und 17) abgegeben werden können

       die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten Verfahrensschritte vorzubereiten und durchzuführen.