Sitzung: 17.07.2017 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Vorlage: 2017/0516
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt, die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 Leerstetten „Südlich der
Schwabacher Straße“ aufzustellen. Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, auf den Umweltbericht nach § 2 a BauGB und
auf die Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind verzichtet.
Der Marktgemeinderat
billigt den Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung 25.07.2017 einschließlich
der Begründung und beschließt von der frühzeitigen Unterrichtung nach
Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Der Marktgemeinderat
beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Der Marktgemeinderat
beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro, dem Landratsamt als einzige in
ihren Belangen berührte Behörde gemäß § 13 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit zur
Stellungnahme innerhalb angemessener Frist von mindestens zwei Wochen zu geben.