Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 Leerstetten „Südlich der Schwabacher Straße“ aufzustellen. Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, auf den Umweltbericht nach § 2 a BauGB und auf die Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind verzichtet.

 

Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 09.03.2017 einschließlich der Begründung und beschließt von der frühzeitigen Unterrichtung nach Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, der betroffenen Öffentlichkeit (s. Sachverhaltsdarstellung) gemäß § 13 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme mit einer angemessenen Frist von mindestens zwei Wochen zu geben.

 

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro, dem Landratsamt, als einzige in ihren Belangen berührte Behörde, gemäß § 13 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist von mindestens zwei Wochen zu geben.