Sitzung: 28.03.2017 Marktgemeinderat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0
Vorlage: 2017/0457
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 Leerstetten „Südlich der
Schwabacher Straße“ aufzustellen. Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, auf den Umweltbericht nach § 2 a BauGB und
auf die Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind verzichtet.
Der Marktgemeinderat
billigt den Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 09.03.2017 einschließlich
der Begründung und beschließt von der frühzeitigen Unterrichtung nach
Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Der Marktgemeinderat
beauftragt die Verwaltung, der betroffenen Öffentlichkeit (s.
Sachverhaltsdarstellung) gemäß § 13 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme
mit einer angemessenen Frist von mindestens zwei Wochen zu geben.
Der Marktgemeinderat
beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro, dem Landratsamt, als einzige in
ihren Belangen berührte Behörde, gemäß § 13 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit zur
Stellungnahme innerhalb angemessener Frist von mindestens zwei Wochen zu geben.