Beschluss:
- Der Marktgemeinderat Schwanstetten beschließt, den Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anzunehmen und von der Satzungsermächtigung
gemäß Art. 9 a Abs. 1 im Bayerischen Bestattungsgesetz (BestG) Gebrauch zu
machen. Es wird bestimmt, dass Grabsteine und Grabeinfassungen nur
aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen
von Kinderarbeit im Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der
Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und
unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Form der Kinderarbeit
(BGBl. 2001 II S. 1290, 1291) hergestellt worden sind. Die Herstellung
umfasst sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins
bis zum Endprodukt.
Beschlossen Ja
16 Nein 0
- Der Marktgemeinderat beschließt die Änderungssatzung in der
vorgelegten Form.
Beschlossen Ja
16 Nein 0