Beschluss:
1) Der
Marktgemeinderat beschließt, Ladestationen für E-Fahrzeuge bei der Erschließungsplanung
vorzusehen und zu errichten.
Beschlossen Ja
4 Nein 16
Gegenstimmen:
MGRin Städler, MGR Bengsch, Dorner, Hönig, Hutflesz, Krebs, Kremer,
Oberfichtner, Preutenborbeck, Schneider, Dr. Schulze, Seidler, Weidner,
Wystrach, Pfann, Dr. Weithmann.
2) Der
Marktgemeinderat beschließt, in den Grundstücksveräußerungsverträgen für die
Parzellen im Baugebiet 16 Schwand, Alte Straße West folgenden Passus
aufzunehmen: Auf
allen Gebäuden des Vertragsgrundstücks sind PV-Anlagen (mit Stromspeichern) und
/ oder solarthermische Anlagen zu errichten.
Beschlossen Ja
3 Nein 17
Gegenstimmen:
MGRin Städler, MGRin Schwarzmeier, MGR Bengsch, Dorner, Hönig, Hutflesz, Krebs,
Kremer, Oberfichtner, Preutenborbeck, Schneider, Dr. Schulze, Seidler, Weidner,
Wystrach, Pfann, Dr. Weithmann.
3) Der
Marktgemeinderat beschließt, dass die Grundstücke im Baugebiet 16 Schwand, Alte
Straße West nur dann verkauft werden, wenn sich der jeweilige Käufer
verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren ab Beurkundung ein bezugsfertiges
Gebäude auf dem Grundstück zu errichten.
Beschlossen Ja
20 Nein 0
4) Der
Marktgemeinderat beschließt, in den Grundstücksveräußerungsverträgen für die
Parzellen im Baugebiet 16 Schwand, Alte Straße West, unter folgenden
Bedingungen ein Wiederverkaufsrecht festzulegen. Das Wiederverkaufsrecht kann
ausgeübt werden, wenn auf dem Grundstück innerhalb von fünf Jahren kein
bezugsfertiges Gebäude errichtet oder das Grundstück innerhalb von fünf Jahren
verkauft wird. So lange das Grundstück unbebaut ist, gilt der an den Markt
Schwanstetten gezahlte Kaufpreis. Bei einem bebauten Grundstück wird der
Wiederverkaufspreis durch ein Gutachten des Gutachterausschusses beim
Landratsamt Roth festgelegt.
Beschlossen Ja
20 Nein 0
5) Der
Marktgemeinderat beschließt, für das neue Baugebiet ein Carsharing-Model mit
E-Fahrzeugen zu initiieren. Der Standort für das E-Mobil soll im oder am Rand
des Baugebiets geplant werden.
zurückgenommen