Beschluss: Beschlossen

Beschluss:

 

1)    Der Marktgemeinderat beschließt, Ladestationen für E-Fahrzeuge bei der Erschließungsplanung vorzusehen und zu errichten.

 

Beschlossen  Ja  4    Nein  16

 

Gegenstimmen: MGRin Städler, MGR Bengsch, Dorner, Hönig, Hutflesz, Krebs, Kremer, Oberfichtner, Preutenborbeck, Schneider, Dr. Schulze, Seidler, Weidner, Wystrach, Pfann, Dr. Weithmann.

 

2)    Der Marktgemeinderat beschließt, in den Grundstücksveräußerungsverträgen für die Parzellen im Baugebiet 16 Schwand, Alte Straße West folgenden Passus aufzunehmen: Auf allen Gebäuden des Vertragsgrundstücks sind PV-Anlagen (mit Stromspeichern) und / oder solarthermische Anlagen zu errichten.

 

Beschlossen  Ja  3    Nein  17

 

Gegenstimmen: MGRin Städler, MGRin Schwarzmeier, MGR Bengsch, Dorner, Hönig, Hutflesz, Krebs, Kremer, Oberfichtner, Preutenborbeck, Schneider, Dr. Schulze, Seidler, Weidner, Wystrach, Pfann, Dr. Weithmann.

 

 

3)    Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Grundstücke im Baugebiet 16 Schwand, Alte Straße West nur dann verkauft werden, wenn sich der jeweilige Käufer verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren ab Beurkundung ein bezugsfertiges Gebäude auf dem Grundstück zu errichten.

 

Beschlossen  Ja  20    Nein  0

 

 

 

4)    Der Marktgemeinderat beschließt, in den Grundstücksveräußerungsverträgen für die Parzellen im Baugebiet 16 Schwand, Alte Straße West, unter folgenden Bedingungen ein Wiederverkaufsrecht festzulegen. Das Wiederverkaufsrecht kann ausgeübt werden, wenn auf dem Grundstück innerhalb von fünf Jahren kein bezugsfertiges Gebäude errichtet oder das Grundstück innerhalb von fünf Jahren verkauft wird. So lange das Grundstück unbebaut ist, gilt der an den Markt Schwanstetten gezahlte Kaufpreis. Bei einem bebauten Grundstück wird der Wiederverkaufspreis durch ein Gutachten des Gutachterausschusses beim Landratsamt Roth festgelegt.

 

Beschlossen  Ja  20    Nein  0

 

 

5)    Der Marktgemeinderat beschließt, für das neue Baugebiet ein Carsharing-Model mit E-Fahrzeugen zu initiieren. Der Standort für das E-Mobil soll im oder am Rand des Baugebiets geplant werden.

 

 

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