Beschluss:

 

1)    Der Marktgemeinderat beschließt, Ladestationen für E-Fahrzeuge bei der Erschließungsplanung vorzusehen und zu errichten.

 

Beschlossen Ja 1  Nein 9

 

Gegenstimmen:          VS Pfann, MGR Dorner, MGR Hönig, MGR Kremer, MGR Schneider, MGR Dr. Schulze, MGR Seidler, MGRin Städler und MGR Wystrach 

 

 

2)    Der Marktgemeinderat beschließt, in den Grundstücksveräußerungsverträgen für die Parzellen im Baugebiet 16 Schwand, Alte Straße West folgenden Passus aufzunehmen: Auf allen Gebäuden des Vertragsgrundstücks sind PV-Anlagen (mit Stromspeichern) und / oder solarthermische Anlagen zu errichten.

 

Beschlossen Ja 2  Nein 8 

 

Gegenstimmen:          VS Pfann, MGR Dorner, MGR Hönig, MGR Schneider, MGR Dr. Schulze, MGR Seidler, MGRin Städler und MGR Wystrach 

 

 

3)    Der Marktgemeinderat beschließt, in den Grundstücksveräußerungsverträgen für die Parzellen im Baugebiet 16 Schwand, Alte Straße West, eine Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren nach dem Grundstücksverkauf festzulegen.

 

Beschlossen Ja 4  Nein 6 

 

Gegenstimmen:          VS Pfann, MGR Hönig, MGR Dr. Schulze, MGR Seidler, MGR Kremer,  und MGR Wystrach 

 

 

Der VS verliest den Alternativvorschlag.

 

Alternativvorschlag zu 3)

 

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Grundstücke im Baugebiet 16 Schwand, Alte                    Straße West nur dann verkauft werden, wenn sich der jeweilige Käufer verpflichtet, innerhalb von 5 Jahren ab Beurkundung ein bezugsfertiges Gebäude auf dem Grundstück zu errichten.

 

Beschlossen Ja 10  Nein 0

 

MGR Scharpff zieht den Punkt 3 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurück und möchte für den Marktgemeinderat den Alternativvorschlag empfehlen.

 

 

 

MGR Scharpff zieht auch den Punkt 4 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurück und möchte für den Marktgemeinderat den Alternativvorschlag empfehlen.

 

Der VS verliest den Alternativvorschlag.

 

4)    Der Marktgemeinderat beschließt in den Grundstücksveräußerungsverträgen für die Parzellen im Baugebiet 16 Schwand, Alte Straße West, unter folgenden Bedingungen ein Wiederkaufsrecht festzulegen. Das Wiederkaufsrecht kann ausgeübt werden, wenn auf dem Grundstück innerhalb von 5 Jahren kein bezugsfertiges Gebäude errichtet oder das Grundstück innerhalb von 5 Jahren verkauft wird. So lange das Grundstück unbebaut ist, gilt der an den Markt Schwanstetten gezahlte Kaufpreis. Bei einem bebauten Grundstück wird der Wiederkaufspreis durch ein Gutachten des Gutachterausschusses beim Landratsamt Roth festgelegt.

 

Beschlossen Ja 10  Nein 0 

 

 

5)    Der Marktgemeinderat beschließt, für das neue Baugebiet ein Carsharing-Model mit E-Fahrzeugen zu initiieren. Der Standort für das E-Mobil soll im oder am Rand des Baugebiets geplant werden.

 

Beschlossen Ja 1  Nein 9 

 

Gegenstimmen:          VS Pfann, MGR Dorner, MGR Hönig, MGR Kremer, MGR Schneider, MGR Dr. Schulze, MGR Seidler, MGRin Städler und MGR Wystrach