Sitzung: 23.01.2017 Bau- und Umweltausschuss
Vorlage: 2017/0436
Beschluss:
1)
Der
Marktgemeinderat beschließt, Ladestationen für E-Fahrzeuge bei der Erschließungsplanung
vorzusehen und zu errichten.
Beschlossen Ja 1
Nein 9
Gegenstimmen:
VS Pfann, MGR Dorner, MGR Hönig,
MGR Kremer, MGR Schneider, MGR Dr. Schulze, MGR Seidler, MGRin Städler und MGR
Wystrach
2)
Der
Marktgemeinderat beschließt, in den Grundstücksveräußerungsverträgen für die
Parzellen im Baugebiet 16 Schwand, Alte Straße West folgenden Passus
aufzunehmen: Auf
allen Gebäuden des Vertragsgrundstücks sind PV-Anlagen (mit Stromspeichern) und
/ oder solarthermische Anlagen zu errichten.
Beschlossen Ja 2
Nein 8
Gegenstimmen:
VS Pfann, MGR Dorner, MGR Hönig,
MGR Schneider, MGR Dr. Schulze, MGR Seidler, MGRin Städler und MGR Wystrach
3)
Der
Marktgemeinderat beschließt, in den Grundstücksveräußerungsverträgen für die
Parzellen im Baugebiet 16 Schwand, Alte Straße West, eine Bauverpflichtung
innerhalb von 5 Jahren nach dem Grundstücksverkauf festzulegen.
Beschlossen Ja 4
Nein 6
Gegenstimmen:
VS Pfann, MGR Hönig, MGR Dr.
Schulze, MGR Seidler, MGR Kremer, und
MGR Wystrach
Der VS verliest den Alternativvorschlag.
Alternativvorschlag zu 3)
Der
Marktgemeinderat beschließt, dass die Grundstücke im Baugebiet 16 Schwand,
Alte Straße West nur
dann verkauft werden, wenn sich der jeweilige Käufer verpflichtet, innerhalb
von 5 Jahren ab Beurkundung ein bezugsfertiges Gebäude auf dem Grundstück zu
errichten.
Beschlossen Ja 10
Nein 0
MGR Scharpff zieht den Punkt 3 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurück und möchte für den Marktgemeinderat den Alternativvorschlag empfehlen.
MGR
Scharpff zieht auch den Punkt 4 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
zurück und möchte für den Marktgemeinderat den Alternativvorschlag empfehlen.
Der VS
verliest den Alternativvorschlag.
4)
Der
Marktgemeinderat beschließt in den Grundstücksveräußerungsverträgen für die
Parzellen im Baugebiet 16 Schwand, Alte Straße West, unter folgenden Bedingungen
ein Wiederkaufsrecht festzulegen. Das Wiederkaufsrecht kann ausgeübt werden,
wenn auf dem Grundstück innerhalb von 5 Jahren kein bezugsfertiges Gebäude
errichtet oder das Grundstück innerhalb von 5 Jahren verkauft wird. So lange
das Grundstück unbebaut ist, gilt der an den Markt Schwanstetten gezahlte
Kaufpreis. Bei einem bebauten Grundstück wird der Wiederkaufspreis durch ein
Gutachten des Gutachterausschusses beim Landratsamt Roth festgelegt.
Beschlossen Ja 10
Nein 0
5)
Der
Marktgemeinderat beschließt, für das neue Baugebiet ein Carsharing-Model mit
E-Fahrzeugen zu initiieren. Der Standort für das E-Mobil soll im oder am Rand
des Baugebiets geplant werden.
Beschlossen Ja 1
Nein 9
Gegenstimmen:
VS Pfann, MGR Dorner, MGR Hönig,
MGR Kremer, MGR Schneider, MGR Dr. Schulze, MGR Seidler, MGRin Städler und MGR
Wystrach