Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt:
1.) Für das Gebiet in
der Gemarkung Schwand, das wie folgt umgrenzt ist:
Im Norden von
der Bebauung an der Allersberger Str., im Osten von dem Gewerbebetrieb auf
Fl.Nr. 469 und dem landwirtschaftlichen Grundstück Fl.Nr. 483, im Süden von dem
öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 480/2, im Westen von dem Gewerbebetrieb
auf Fl.Nrn 437/1 und 490 und folgende Grundstücke umfasst: Flur-Nrn.: 437,
437/3, 437/7, 437/8, 438, 484, 485, 486, 487, 488 und 489 Gmkg Schwand; wird ein qualifizierter Bebauungsplan im
Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Es ist beabsichtigt das Baugebiet als Gewerbegebiet
festzusetzen. Der Bebauungsplan erhält
die Bezeichnung Nr. 15 Schwand „Hackspieder Feld“.
Beschlossen: Ja
17 Nein 0
2.) Die Verwaltung
wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Beschlossen: Ja
17 Nein 0
3.) Mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung für
Bebauungsplan und Grünordnungsplan sowie Erstellung des Umweltberichts und den
besonderen Leistungen zur Bauleitplanung wird das Teambüro Markert,
Pillenreuther Str. 34, 90459 Nürnberg beauftragt.
Beschlossen: Ja
17 Nein 0