Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt:

 

1.)   Für das Gebiet in der Gemarkung Schwand, das wie folgt umgrenzt ist:

Im Norden von der Bebauung an der Allersberger Str., im Osten von dem Gewerbebetrieb auf Fl.Nr. 469 und dem landwirtschaftlichen Grundstück Fl.Nr. 483, im Süden von dem öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 480/2, im Westen von dem Gewerbebetrieb auf Fl.Nrn 437/1 und 490 und folgende Grundstücke umfasst: Flur-Nrn.: 437, 437/3, 437/7, 437/8, 438, 484, 485, 486, 487, 488 und 489 Gmkg Schwand; wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Es ist beabsichtigt das Baugebiet als Gewerbegebiet  festzusetzen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 15 Schwand „Hackspieder Feld“.

 

Beschlossen:   Ja  17   Nein  0

 

2.)   Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Beschlossen:   Ja  17   Nein  0

 

 

3.)   Mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung für Bebauungsplan und Grünordnungsplan sowie Erstellung des Umweltberichts und den besonderen Leistungen zur Bauleitplanung wird das Teambüro Markert, Pillenreuther Str. 34, 90459 Nürnberg beauftragt.

 

Beschlossen:   Ja  17   Nein  0