Sitzung: 21.11.2016 Bau- und Umweltausschuss
Vorlage: 2016/0420
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt:
1.) Für das Gebiet in
der Gemarkung Schwand, das wie folgt umgrenzt ist:
Im Norden von
der Bebauung an der Allersberger Str., im Osten von dem Gewerbebetrieb auf
Fl.Nr. 469 und dem landwirtschaftlichen Grundstück Fl.Nr. 483, im Süden von dem
öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 480/2, im Westen von dem Gewerbebetrieb
auf Fl.Nrn 437/1 und 490 und folgende Grundstücke umfasst: Flur-Nrn.: 437,
437/3, 437/7, 437/8, 438, 484, 485, 486, 487, 488 und 489 Gmkg Schwand; wird ein qualifizierter Bebauungsplan im
Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Es ist beabsichtigt das Baugebiet als Gewerbegebiet
festzusetzen. Der Bebauungsplan erhält
die Bezeichnung Nr. 15 Schwand „Hackspieder Feld“.
Beschlossen Ja 9
Nein 0
2.) Die Verwaltung
wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Beschlossen Ja 9
Nein 0
3.) Mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung für
Bebauungsplan und Grünordnungsplan sowie Erstellung des Umweltberichts und den
besonderen Leistungen zur Bauleitplanung wird das Teambüro Markert,
Pillenreuther Str. 34, 90459 Nürnberg beauftragt.
Beschlossen Ja 9
Nein 0