Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt:

 

1.)   Für das Gebiet in der Gemarkung Schwand, das wie folgt umgrenzt ist:

Im Norden von der Bebauung an der Allersberger Str., im Osten von dem Gewerbebetrieb auf Fl.Nr. 469 und dem landwirtschaftlichen Grundstück Fl.Nr. 483, im Süden von dem öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 480/2, im Westen von dem Gewerbebetrieb auf Fl.Nrn 437/1 und 490 und folgende Grundstücke umfasst: Flur-Nrn.: 437, 437/3, 437/7, 437/8, 438, 484, 485, 486, 487, 488 und 489 Gmkg Schwand; wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Es ist beabsichtigt das Baugebiet als Gewerbegebiet  festzusetzen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 15 Schwand „Hackspieder Feld“.

 

Beschlossen Ja 9  Nein 0 

 

 

2.)   Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Beschlossen Ja 9  Nein 0 

 

 

3.)   Mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung für Bebauungsplan und Grünordnungsplan sowie Erstellung des Umweltberichts und den besonderen Leistungen zur Bauleitplanung wird das Teambüro Markert, Pillenreuther Str. 34, 90459 Nürnberg beauftragt.

 

Beschlossen Ja 9  Nein 0