Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Beschluss:

 

Der BauUA beschließt, mit den beteiligten Grundstückseigentümern den städtebaulichen Vertrag in der vorgelegten Form abzuschließen und nach Vertragsabschluss die Baulandumlegung in ein amtliches Verfahren nach §§ 45 ff BauGB zu überführen. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschließen.