Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, den § 16 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Schwanstetten wie folgt neu zu fassen:

 

„Für den Fall gleichzeitiger Verhinderung des ersten und zweiten Bürgermeisters bestimmt der Gemeinderat aus seiner Mitte gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO weitere Stellvertreter in folgender Reihenfolge: Das jeweils lebensälteste Mitglied des Gemeinderats.“