Sitzung: 24.11.2015 Marktgemeinderat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0
Vorlage: 2015/0333
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt, den § 16 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat
Schwanstetten wie folgt neu zu fassen:
„Für den Fall
gleichzeitiger Verhinderung des ersten und zweiten Bürgermeisters bestimmt der
Gemeinderat aus seiner Mitte gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO weitere
Stellvertreter in folgender Reihenfolge: Das jeweils lebensälteste Mitglied des
Gemeinderats.“