Sitzung: 28.07.2015 Marktgemeinderat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0
Vorlage: 2015/0281
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
stimmt der geänderten Nutzungsordnung für die Kulturscheune Leerstetten in der
vorgelegten Form zu. Die geänderte Nutzungsordnung gilt ab 01. September 2015.
Der Kreis der möglichen Mieter bleibt auch mit der neuen
Nutzungsordnung unverändert. Die Kulturscheune wird an Vereine,
Gewerbetreibende und die örtliche Gastronomie vermietet (Gaststätten und
Partyservices). Eine direkte Vermietung an Privatpersonen erfolgt nicht.
In Einzelfällen kann die Verwaltung – sofern kein örtlicher Gastronom
oder Partyservice die Leistung erbringen kann oder will – auswärtige
Gastronomie/Partyservices als Mieter zulassen.
Per Einzelfallentscheidung können die Nutzungsgebühren für die
Kulturscheune bei Benefizveranstaltungen erlassen werden.