Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der geänderten Nutzungsordnung für die Kulturscheune Leerstetten in der vorgelegten Form zu. Die geänderte Nutzungsordnung gilt ab 01. September 2015.

 

Der Kreis der möglichen Mieter bleibt auch mit der neuen Nutzungsordnung unverändert. Die Kulturscheune wird an Vereine, Gewerbetreibende und die örtliche Gastronomie vermietet (Gaststätten und Partyservices). Eine direkte Vermietung an Privatpersonen erfolgt nicht.

 

In Einzelfällen kann die Verwaltung – sofern kein örtlicher Gastronom oder Partyservice die Leistung erbringen kann oder will – auswärtige Gastronomie/Partyservices als Mieter zulassen.

 

Per Einzelfallentscheidung können die Nutzungsgebühren für die Kulturscheune bei Benefizveranstaltungen erlassen werden.