Beschluss:
Variante
2: Die Maßnahme der Kinderkrippe wird zum 29.01.2013 als abgeschlossen
betrachtet. Analog der aktuellen Regelung wird der gemeindliche Anteil bei
Maßnahmen im Bereich von Kindertagesstätten (52 % aus 66 %) gewährt, = 6.422,15
EUR.
Beschlossen Ja
5 Nein 5
Gegenstimmen:
MGR Bengsch, Wystrach, Garcia Gräf, Engelhardt, Kremer
Damit ist bei Stimmengleichheit diese
Variante abgelehnt. Der Vorsitzende lässt sodann über Variante 3 abstimmen.
Variante
3: Nachdem keinerlei staatliche Förderung in Aussicht steht, werden die
vorgelegten Rechnungen analog von Baumaßnahmen von Vereinen und Kirchen mit 10
% bezuschusst, = 1.871,26 EUR.
Beschlossen Ja 6
Nein 4
Gegenstimmen:
MGRin Freytag, Schwarzmeier, MGR Hönig, Hutflesz,