Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

 

Der BauUA befreit von der GaStS hinsichtlich der Gesamtbreite der Gehwegabsenkung und der Zufahrtslänge auf 1 Meter. Dem Antragsteller wird auferlegt, den Kundenparkplatz  entsprechend zu kennzeichnen. Der Antragsteller hat die Kosten für die Gehwegabsenkung und die Versetzung der Stellplatzmarkierungen zu tragen.