Beschluss:

 

1.)    Der Marktgemeinderat beschließt zu den im Rahmen der erneuten Beteiligung gemäß    § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der in der Anlage vom 21.11.2022 zusammengestellten Beschlussvorschlägen zur Abwägung. Über redaktionelle Ergänzungen hinaus, die sich aus den Abwägungsbeschlüssen ergeben, sind keine Änderungen der Planung veranlasst.

 

Beschlossen       Ja 19  Nein 0 

 

2.)    Der Marktgemeinderat beschließt auf Grundlage der heute gefassten Abwägungsbeschlüsse die Einbeziehungssatzung Mittelhembach - Karolinenweg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 21.11.2022 als Satzung.

 

Beschlossen       Ja 19  Nein 0 

 

3.)    Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die Ausfertigung der Einbeziehungssatzung herzustellen und den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen. Die Einbeziehungssatzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.

 

Beschlossen       Ja 19  Nein 0