Beschluss:
1.) Der
Marktgemeinderat beschließt zu den im Rahmen der erneuten Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der in
der Anlage vom 21.11.2022 zusammengestellten Beschlussvorschlägen zur Abwägung.
Über redaktionelle Ergänzungen hinaus, die sich aus den Abwägungsbeschlüssen
ergeben, sind keine Änderungen der Planung veranlasst.
Beschlossen Ja
19 Nein 0
2.) Der
Marktgemeinderat beschließt auf Grundlage der heute gefassten
Abwägungsbeschlüsse die Einbeziehungssatzung Mittelhembach - Karolinenweg gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 21.11.2022 als Satzung.
Beschlossen Ja
19 Nein 0
3.) Die
Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die Ausfertigung der
Einbeziehungssatzung herzustellen und den Satzungsbeschluss ortsüblich
bekanntzumachen. Die Einbeziehungssatzung tritt mit der Bekanntmachung in
Kraft.
Beschlossen Ja
19 Nein 0