Beschluss:
Im Rahmen der
erneuten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sind keine Einwände gegen die
Planung erhoben worden. Der Marktgemeinderat nimmt das Ergebnis der Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis. Weiter beschließt er
die Einbeziehungssatzung Mittelhembach - Karolinenweg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung und beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro die endgültige
Fassung der Einbeziehungssatzung herzustellen und den Satzungsbeschluss
ortsüblich bekanntzumachen. Die Einbeziehungssatzung tritt mit der
Bekanntmachung in Kraft.