Beschluss:

 

Im Rahmen der erneuten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sind keine Einwände gegen die Planung erhoben worden. Der Marktgemeinderat nimmt das Ergebnis der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis. Weiter beschließt er die Einbeziehungssatzung Mittelhembach - Karolinenweg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro die endgültige Fassung der Einbeziehungssatzung herzustellen und den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen. Die Einbeziehungssatzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.