Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Beschluss:

 

1.)   Der Marktgemeinderat beschließt, die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 193/8, 194/14, 194/17, 204/6, 204, 204/5 und eine Teilfläche der Fl.-Nr. 194 der Gemarkung Schwand, sowie die Fl.-Nr. 121/25 und eine Teilfläche aus Fl.-Nr. 121/3 der Gemarkung Leerstetten und befindet sich südöstlich der Kreuzung Nürnberger Straße – Sperbersloher Straße, westlich des Neuen Ortszentrums. Dargestellt werden soll eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Beschlossen Ja 9 Nein 1

 

Gegenstimme: MGR Hönig

 

 

2.)   Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19 für Schwand „Feuerwehrzentrale“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 193/8, 194/14, 194/17, 204/6, 204, 204/5 und eine Teilfläche der Fl.-Nr. 194 der Gemarkung Schwand, sowie die Fl.-Nr. 121/25 und eine Teilfläche aus Fl.-Nr. 121/3 der Gemarkung Leerstetten und befindet sich südöstlich der Kreuzung Nürnberger Straße – Sperbersloher Straße, westlich des Neuen Ortszentrums. Festgesetzt werden soll eine Gemeinbedarfsfläche für die Nutzung durch die Feuerwehr. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Beschlossen Ja 9 Nein 1

 

Gegenstimme: MGR Hönig