Beschluss:
1.) Der
Marktgemeinderat beschließt, die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes
einzuleiten. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die
Grundstücke Fl.-Nrn. 193/8, 194/14, 194/17, 204/6, 204, 204/5 und eine
Teilfläche der Fl.-Nr. 194 der Gemarkung Schwand, sowie die Fl.-Nr. 121/25 und
eine Teilfläche aus Fl.-Nr. 121/3 der Gemarkung Leerstetten und befindet sich
südöstlich der Kreuzung Nürnberger Straße – Sperbersloher Straße, westlich des
Neuen Ortszentrums. Dargestellt werden soll eine Gemeinbedarfsfläche mit der
Zweckbestimmung Feuerwehr. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlossen Ja 9 Nein 1
Gegenstimme: MGR Hönig
2.) Der
Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19 für
Schwand „Feuerwehrzentrale“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst
die Grundstücke Fl.-Nrn. 193/8, 194/14, 194/17, 204/6, 204, 204/5 und eine
Teilfläche der Fl.-Nr. 194 der Gemarkung Schwand, sowie die Fl.-Nr. 121/25 und
eine Teilfläche aus Fl.-Nr. 121/3 der Gemarkung Leerstetten und befindet sich
südöstlich der Kreuzung Nürnberger Straße – Sperbersloher Straße, westlich des
Neuen Ortszentrums. Festgesetzt werden soll eine Gemeinbedarfsfläche für die
Nutzung durch die Feuerwehr. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlossen Ja 9 Nein 1
Gegenstimme: MGR Hönig