Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, gemäß dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende Stellungnahme im Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) abzugeben:

 

Ergänzungsnotwendigkeit unter Hinzunahme eines Punktes 6.1.3 Erdkabel

 

Zum Thema Erdkabel gibt es nur den obig dargestellten Hinweis. Erforderlich wäre jedoch eine separate Darstellung zum Thema Wohnumfeldqualität und der Gesundheitsvorsorge.

 

In dem zusätzlich aufzunehmenden Kapitelunterpunkt soll einer bestehenden Regelungslücke zur Erdverkabelung entgegengewirkt werden. Mindestabstand bei einer Erdverkabelung von mindestens 100 Meter Abstand entsprechend bestehenden Regelungen gleichlautend bei Höchstspannungsfreileitungen. Eine Unterspannung von Wohngebäuden und weiteren Gebäuden gem. Darstellung unter 6.1.2 a – c sollen ausgeschlossen werden.

 

Grundsätzlich sollten die Mindestabstände nicht nur begründet durch die Wohnumfeldqualität festgehalten werden, sondern der Bezug der Gesundheitsvorsorge und dem Gesundheitsschutz sollte ebenfalls höchste Beachtung und Wertschätzung erfahren. Zumindest so lange, bis durch die Staatsregierung eine ausgehende Gesundheitsgefährdung durch Höchstspannungsfreileitungen und einer Erdverkabelung ausgeschlossen werden kann. Hierzu müsste die Staatsregierung notwendige Studien zum Gesundheitsschutz beauftragen.

 

Zur Begründung obigem, wurde als Quelle die Ecolog Studie von 2006 mit herangezogen.

 

Abgelehnt Ja 3 Nein 7

 

Gegenstimmen: VS Pfann, MGR Dorner, MGR Hönig, MGR Rupprecht, MGRin Schwarzmeier, MGR Seidler, MGR Weidner

 

Alternative Beschlussergänzung:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, im Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) sich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetags vom 22.02.2022 anzuschließen.

 

Beschlossen Ja 9 Nein 1

 

Gegenstimme: MGR Scharpff