Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt, gemäß dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende
Stellungnahme im Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des
Landesentwicklungsprogramms (LEP) abzugeben:
Ergänzungsnotwendigkeit unter Hinzunahme eines Punktes 6.1.3 Erdkabel
Zum Thema Erdkabel gibt es nur den obig dargestellten Hinweis.
Erforderlich wäre jedoch eine separate Darstellung zum Thema Wohnumfeldqualität
und der Gesundheitsvorsorge.
In dem zusätzlich aufzunehmenden Kapitelunterpunkt soll einer
bestehenden Regelungslücke zur Erdverkabelung entgegengewirkt werden.
Mindestabstand bei einer Erdverkabelung von mindestens 100 Meter Abstand
entsprechend bestehenden Regelungen gleichlautend bei
Höchstspannungsfreileitungen. Eine Unterspannung von Wohngebäuden und weiteren
Gebäuden gem. Darstellung unter 6.1.2 a – c sollen ausgeschlossen werden.
Grundsätzlich sollten die Mindestabstände nicht nur begründet durch die
Wohnumfeldqualität festgehalten werden, sondern der Bezug der Gesundheitsvorsorge
und dem Gesundheitsschutz sollte ebenfalls höchste Beachtung und Wertschätzung
erfahren. Zumindest so lange, bis durch die Staatsregierung eine ausgehende
Gesundheitsgefährdung durch Höchstspannungsfreileitungen und einer
Erdverkabelung ausgeschlossen werden kann. Hierzu müsste die Staatsregierung
notwendige Studien zum Gesundheitsschutz beauftragen.
Zur Begründung obigem, wurde als Quelle die Ecolog Studie von 2006 mit
herangezogen.
Abgelehnt Ja 3 Nein 7
Gegenstimmen: VS Pfann, MGR Dorner, MGR Hönig, MGR Rupprecht, MGRin Schwarzmeier, MGR Seidler, MGR Weidner
Alternative
Beschlussergänzung:
Der Marktgemeinderat
beschließt, im Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des
Landesentwicklungsprogramms (LEP) sich der Stellungnahme des Bayerischen
Gemeindetags vom 22.02.2022 anzuschließen.
Beschlossen Ja 9 Nein
1
Gegenstimme: MGR Scharpff