Beschluss: In Beratung

Beschluss:

 

1.)   Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Stellenplan 2022 mit allen Anlagen in der vorgelegten Form.

 

2.)   Der Marktgemeinderat beschließt den Finanzplan 2023 – 2025 einschließlich Investitionsprogramm gem. Art. 70 der Gemeindeordnung (GO) und § 24 KommHV in der vorgelegten Form.