Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sind keine Einwände gegen die Planung erhoben worden. Der Marktgemeinderat nimmt das Ergebnis der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis. Weiter beschließt er die 10. Änderung des Bebauungsplans „Neues Ortszentrum“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro die endgültige Fassung des Bebauungsplans herzustellen und den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.