Sitzung: 25.01.2022 Marktgemeinderat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0
Vorlage: 2022/0887
Beschluss:
Im Rahmen der
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sind keine Einwände gegen die
Planung erhoben worden. Der Marktgemeinderat nimmt das Ergebnis der Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis. Weiter beschließt er
die 10. Änderung des Bebauungsplans „Neues Ortszentrum“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung und beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro die endgültige
Fassung des Bebauungsplans herzustellen und den Satzungsbeschluss ortsüblich
bekanntzumachen. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.