Sitzung: 21.12.2021 Marktgemeinderat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0
Vorlage: 2021/0885
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1
Nr. 3 BauGB für den Bereich nördlich der Bebauung des Karolinenwegs. Der
betroffene Bereich umfasst Teilflächen aus den Fl.Nrn. 1450, 1450/2, 1455/8 u.
1455/10 der Gemarkung Leerstetten.
Die hierdurch
entstehenden Kosten für die Erschließung sowie Planungskosten sind von Seiten
der von der Planung betroffenen Eigentümer zu tragen.