Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich nördlich der Bebauung des Karolinenwegs. Der betroffene Bereich umfasst Teilflächen aus den Fl.Nrn. 1450, 1450/2, 1455/8 u. 1455/10 der Gemarkung Leerstetten.

 

Die hierdurch entstehenden Kosten für die Erschließung sowie Planungskosten sind von Seiten der von der Planung betroffenen Eigentümer zu tragen.