Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3

Beschluss:

 

Der BauUA befreit von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Neues Ortszentrum“ – Grünordnungsplan bezüglich Entfernung der Heckenvorpflanzung und der Inanspruchnahme der Grünfläche. Des Weiteren wird von § 4 Abs. 4 Satz 2 GaStS hinsichtlich der Zufahrtslänge von den festgesetzten 3 Metern auf 1 Meter befreit. Dem Antragsteller wird auferlegt ein Sichtdreieck zu schaffen, um die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs zu wahren.