Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

Der BauUA befreit von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Tiefe für untergeordnete bauliche Anlagen für das geplante Vorhaben von 3,50 Meter auf 4,90 Meter. Weiter wird ausnahmsweise die untergeordnete bauliche Anlage außerhalb der Baugrenze zugelassen. Dem Antragsteller wird auferlegt, dass die Stützpfosten mindestens 1 Meter von der öffentlichen Verkehrsfläche in das Grundstück zurückgesetzt werden.