Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:

 

(2)   Für den Fall gleichzeitiger Verhinderung des ersten und zweiten Bürgermeisters bestimmt der Gemeinderat aus seiner Mitte gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO weitere Stellvertreter in folgender Reihenfolge:

 

       1. MGR Werner Stroech

 

2. MGR Dr. Bernd Schulze

 

3. MGR Peter Weidner