Sitzung: 08.05.2014 Marktgemeinderat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0
Vorlage: 2014/0160
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt, § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:
(2) Für den Fall gleichzeitiger
Verhinderung des ersten und zweiten Bürgermeisters bestimmt der Gemeinderat aus
seiner Mitte gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO weitere Stellvertreter in folgender
Reihenfolge:
1. MGR Werner Stroech
2. MGR Dr. Bernd Schulze
3. MGR Peter Weidner