Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Beschluss:

 

1) Der MGR beschließt:

Für das Gebiet, das wie folgt umgrenzt ist:

Im Norden von der Schwabacher Straße, im Osten von den öffentlichen Verkehrsflächen Fl.Nr. 178/3 und 188/5, sowie der Feldflur Kirchhofäcker, im Süden von der Feldflur Kirchhofäcker und im Westen von der Fl. 181 Gmkg. Leerstetten und folgende Grundstücke umfasst:

Fl.Nrn. 179, 179/2, 187/1, sowie die nördliche Teilfläche der Fl.Nr. 187 Gmkg. Leerstetten wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

Es ist beabsichtigt das Baugebiet als allgemeines Wohngebiet festzusetzen.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 13 Leerstetten, „Südlich Schwabacher Straße“

 

Beschlossen:  Ja  20   Nein   0

 

2) Der MGR beschließt mit der Ausarbeitung des Planes das Planungsbüro Grosser-Seeger aus Nürnberg zu beauftragen.

 

Beschlossen:  Ja  9  Nein 11

 

Gegenstimmen: MGRin Freytag, MGR Hetzelein, MGR Hutflesz, MGR Kremer, MGR Oberfichtner, MGR Dr. Schulze, MGR Schrödel, MGR Seidler, MGR Weidner, MGR Dr. Weiß, MGR Dr. Weithmann