Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss:

 

1.      Der Marktgemeinderat beschließt den Beschluss über die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplans vom 17.12.2013 hinsichtlich der Verfahrensart und des Geltungsbereichs zu ändern.

 

Der Geltungsbereich des Bauleitplans umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 121/17, Gemarkung Leerstetten und befindet sich nördlich angrenzend an die Sperbersloher Straße und westlich angrenzend an die Straße Am Bierweg am nordwestlichen Ortsausgang des Ortsteils Schwand. Innerhalb des Geltungsbereichs soll ausschließlich für die im Teilungsplan Nr. 12 bezeichnete Dachgeschosseinheit abweichend von der bisherigen Satzung „Wohnen“ allgemein zugelassen werden.

 

Die Bebauungsplanänderung ist nunmehr im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB durchzuführen. Von der Durchführung einer Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB soll abgesehen werden. Der geänderte Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.    Der Marktgemeinderat stimmt dem Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplans „Neues Ortszentrum“ in der Fassung vom 30.11.2021 einschließlich der Begründung zu.

 

3.    Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Hierzu sind die Planunterlagen mit Begründung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auszulegen und im Internet auf der Homepage des Marktes Schwanstetten zu veröffentlichen.

 

4.    Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro, die Beteiligung der Nachbargemeinde gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden- und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.