Sitzung: 30.11.2021 Marktgemeinderat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0
Vorlage: 2021/0879
Beschluss:
1.
Der
Marktgemeinderat beschließt den Beschluss über die Aufstellung der 10. Änderung
des Bebauungsplans vom 17.12.2013 hinsichtlich der Verfahrensart und des
Geltungsbereichs zu ändern.
Der
Geltungsbereich des Bauleitplans umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 121/17,
Gemarkung Leerstetten und befindet sich nördlich angrenzend an die
Sperbersloher Straße und westlich angrenzend an die Straße Am Bierweg am
nordwestlichen Ortsausgang des Ortsteils Schwand. Innerhalb des
Geltungsbereichs soll ausschließlich für die im Teilungsplan Nr. 12 bezeichnete
Dachgeschosseinheit abweichend von der bisherigen Satzung „Wohnen“ allgemein
zugelassen werden.
Die
Bebauungsplanänderung ist nunmehr im beschleunigten Verfahren gem.
§ 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB durchzuführen. Von der
Durchführung einer Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB
soll abgesehen werden. Der geänderte Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.
2. Der
Marktgemeinderat stimmt dem Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplans „Neues
Ortszentrum“ in der Fassung vom 30.11.2021 einschließlich der Begründung zu.
3. Der
Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs.
2 BauGB durchzuführen. Hierzu sind die Planunterlagen mit Begründung in der
Gemeindeverwaltung öffentlich auszulegen und im Internet auf der Homepage des
Marktes Schwanstetten zu veröffentlichen.
4. Der
Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro, die
Beteiligung der Nachbargemeinde gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden- und
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.