Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

 

Der MGR beschließt:

 

Für das Gebiet, das wie folgt umgrenzt ist:

Im Norden von dem bereits ausgewiesenen Baugebiet südlich der Schwabacher Straße, im Osten von der öffentlichen Verkehrsfläche 188/5 und den bereits ausgewiesenen Bauflächen im Bereich der Kirchhofäcker, im Süden von der Feldflur Kirchhofäcker und im Westen von der Fl. 181 Gmkg. Leerstetten

und folgende Grundstücke umfasst:

Fl.Nrn.: 179/2 (südliche Teilfläche) und einer Teilfläche der Fl.Nr. 187 Gmkg. Leerstetten

soll der rechtskräftige Flächennutzungsplan geändert werden.

Es ist beabsichtigt diesen Bereich als Wohngebiet auszuweisen.

Mit der Ausarbeitung der Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Planungsbüro Grosser-Seeger beauftragt.