Sitzung: 22.04.2014 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Vorlage: 2014/0155
Beschluss:
Der MGR beschließt:
Für das Gebiet, das
wie folgt umgrenzt ist:
Im Norden von
der Schwabacher Straße, im Osten von den öffentlichen Verkehrsflächen Fl.Nr.
178/3 und 188/5, sowie der Feldflur Kirchhofäcker, im Süden von der Feldflur
Kirchhofäcker und im Westen von der Fl. 181 Gmkg. Leerstetten
und folgende
Grundstücke umfasst:
Fl.Nrn. 179,
179/2, 187/1, sowie die nördliche Teilfläche der Fl.Nr. 187 Gmkg. Leerstetten
wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB
aufgestellt.
Es ist beabsichtigt das Baugebiet als allgemeines Wohngebiet
festzusetzen.
Der
Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 13 Leerstetten, „Südlich Schwabacher
Straße“
Mit der Ausarbeitung
des Planes wird das Planungsbüro Grosser-Seeger aus Nürnberg beauftragt.