Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

 

Der MGR beschließt:

 

Für das Gebiet, das wie folgt umgrenzt ist:

Im Norden von der Schwabacher Straße, im Osten von den öffentlichen Verkehrsflächen Fl.Nr. 178/3 und 188/5, sowie der Feldflur Kirchhofäcker, im Süden von der Feldflur Kirchhofäcker und im Westen von der Fl. 181 Gmkg. Leerstetten

und folgende Grundstücke umfasst:

Fl.Nrn. 179, 179/2, 187/1, sowie die nördliche Teilfläche der Fl.Nr. 187 Gmkg. Leerstetten

wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

Es ist beabsichtigt das Baugebiet als allgemeines Wohngebiet festzusetzen.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 13 Leerstetten, „Südlich Schwabacher Straße“

Mit der Ausarbeitung des Planes wird das Planungsbüro Grosser-Seeger aus Nürnberg beauftragt.