Sitzung: 22.11.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Vorlage: 2021/0879
Beschluss:
1. Der Marktgemeinderat beschließt den
Beschluss über die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplans vom
17.12.2013 hinsichtlich der Verfahrensart und des Geltungsbereichs zu ändern.
Der Geltungsbereich des
Bauleitplans umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 121/17, Gemarkung Leerstetten und
befindet sich nördlich angrenzend an die Sperbersloher Straße und westlich
angrenzend an die Straße Am Bierweg am nordwestlichen Ortsausgang des Ortsteils
Schwand.
Die Bebauungsplanänderung ist
nunmehr im beschleunigten Verfahren gem.
§ 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB durchzuführen. Von der
Durchführung einer Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB
soll abgesehen werden. Der geänderte Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.
2. Der Marktgemeinderat stimmt dem Entwurf
der 10. Änderung des Bebauungsplans „Neues Ortszentrum“ in der Fassung vom 30.11.2021
einschließlich der Begründung zu.
3. Der Marktgemeinderat beauftragt die
Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2
BauGB durchzuführen. Hierzu sind die Planunterlagen mit Begründung in der
Gemeindeverwaltung öffentlich auszulegen und im Internet auf der Homepage des
Marktes Schwanstetten zu veröffentlichen.
4. Der Marktgemeinderat beauftragt die
Verwaltung und das Planungsbüro, die Beteiligung der Nachbargemeinde gemäß § 2
Abs. 2 BauGB sowie der Behörden- und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.
2 BauGB durchzuführen.