Beschluss: kein Beschluss

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung des Marktes Schwanstetten, zukünftige

Ausschreibungskriterien zur Stromlieferung wie folgt anzupassen / zu ergänzen:

 

1.   Der regionale Anteil an Ökostrom eines Bewerbers wird in der Ausschreibung       berücksichtigt. Als Gewichtungsanteil sehen wir hier 40% als machbar an.

 

2.   Als „regionaler Ökostrom“ gilt Bayern als Region / Einzugsgebiet.

 

3.   Die Ermittlung des „Bestpreises“ wird in der Gewichtung gleichrangig dem „regionalen Anteil“ des Ökostroms bewertet mit 40%.

 

4.   Der Anteil der „Neuanlagenquote“ wird mit 20% bewertet werden.