Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 13

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt

 

1.)     folgenden Grundsatzbeschluss

 

1.  Der Einkauf von umweltfreundlichen Produkten wird grundsätzlich befürwortet.

 

2.  Beschafft werden sollen Produkte, die bei der Herstellung und dem Gebrauch über Umweltvorteile gegenüber anderen Waren verfügen; sparsam im Verbrauch von Energie, Wasser und Material sind und weniger Abfall produzieren.

 

3.  Folgekosten (Lebenszykluskosten) und Entsorgungskosten sollen berücksichtigt werden.

 

4.  Zu prüfen ist auch, ob die jeweilige Ware überhaupt benötigt wird (Bedarfsanalyse).

 

2.)     nachfolgende Umsetzung:

 

1.  Dieser Grundsatz wird schriftlich festgehalten und in einer geeigneten Form z.B. Beschaffungsrichtlinie, Verwaltungsvorschrift oder Dienstanweisung erstellt. Diese ist von der Verwaltung verbindlich zu berücksichtigen.

 

2.  Das Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes und die darin beschriebenen Hilfestellungen sind heranzuziehen (Anlage 2).

 

3.  In einer regelmäßig tagenden Arbeitsgruppe von Mitarbeiter/innen der Verwaltung sollen Ziele für die Beschaffung, die Verantwortlichkeiten, Zeitpläne erarbeitet und die Umsetzung überprüft werden. Der/Die Umweltbeauftragte/Klimaschutzbeauftragte soll dabei mitwirken.