Sitzung: 30.06.2021 Marktgemeinderat
Beschluss: Abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 13
Vorlage: 2021/0849
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt
1.) folgenden
Grundsatzbeschluss
1. Der
Einkauf von umweltfreundlichen Produkten wird grundsätzlich befürwortet.
2. Beschafft
werden sollen Produkte, die bei der Herstellung und dem Gebrauch über Umweltvorteile
gegenüber anderen Waren verfügen; sparsam im Verbrauch von Energie, Wasser und
Material sind und weniger Abfall produzieren.
3. Folgekosten
(Lebenszykluskosten) und Entsorgungskosten sollen berücksichtigt werden.
4. Zu
prüfen ist auch, ob die jeweilige Ware überhaupt benötigt wird
(Bedarfsanalyse).
2.) nachfolgende
Umsetzung:
1. Dieser
Grundsatz wird schriftlich festgehalten und in einer geeigneten Form z.B.
Beschaffungsrichtlinie, Verwaltungsvorschrift oder Dienstanweisung erstellt.
Diese ist von der Verwaltung verbindlich zu berücksichtigen.
2. Das
Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes und die darin beschriebenen
Hilfestellungen sind heranzuziehen (Anlage 2).
3. In
einer regelmäßig tagenden Arbeitsgruppe von Mitarbeiter/innen der Verwaltung
sollen Ziele für die Beschaffung, die Verantwortlichkeiten, Zeitpläne
erarbeitet und die Umsetzung überprüft werden. Der/Die
Umweltbeauftragte/Klimaschutzbeauftragte soll dabei mitwirken.