Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung 10.06.2021 einschließlich der Begründung und beschließt von der frühzeitigen Unterrichtung nach Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro, dem Landratsamt als einzige in ihren Belangen berührte Behörde gemäß § 13 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist von mindestens zwei Wochen zu geben.